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Dauergrabpflege
Im Todesfall haben Hinterbliebene oder Nachlassverwalter die Möglichkeit, einen Dauergrabpflegevertrag mit dem Friedhofsgärtner und der Dauergrabpflegegesellschaft
abzuschließen.
Jeder kann die Pflege seines Grabes im Voraus selbst zu regeln.
Das ist eine Serviceleistung der Bayer. Friedhofsgärtner mit der Dauergrabpflegegesellschaft.
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Ein Vertragsabschluß bei der TBF (Treuhandgesellschaft
Bayer.Friedhofsgärtner mbH) von z.B. 5, 10 oder auch 30 Jahren
regelt die Grabpflege nach dem Todesfall.
Die Kosten werden im Vorhinein bezahlt und von der TBF treuhändisch verwaltet.
Die TBF sorgt dafür, dass die Grabstätte für die Vertragslaufzeit zuverlässig vom Friedhofsgärtner gepflegt wird.
Die Ausführung der Arbeiten wird ohne Voranmeldung von unabhängigen Prüfern kontrolliert.
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