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Grabneuanlage
Die Neuanlage nach einer Erdbestattung sollte erst
nach einem Vierteljahr erfolgen, weil sich nach dieser Zeit
normalerweise der Boden genügend verfestigt hat.
In dieser Zeit muss das Grab aber nicht unangetastet bleiben.
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Schon bald kann man den verwelkten Trauerschmuck wegnehmen.
In der Folge entfernt man den Aushub und erstellt einen
Übergangshügel, den man z. B. mit einer Schale schmückt.
Erst nach einem Vierteljahr erfolgt die dauerhafte Bepflanzung
des Erdhügels mit Bodendeckern und Struktur gebenden Zwerggehölzen.
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